- Komplott
-
* * *
Kom|plott [kɔm'plɔt], das; -[e]s, -e:geheime Planung eines Anschlags auf jmdn., eine Institution:ein Komplott aufdecken.Syn.: ↑ Verschwörung.* * *
Kom|plọtt 〈n. 11〉 Verschwörung, Verabredung zu Straftaten, Anschlägen, heiml. Handlungen ● ein \Komplott schmieden (gegen) [<frz. complot „Anschlag, Verschwörung“]* * *
Kom|plọtt, das, ugs. auch: der; -[e]s, -e [frz. complot, urspr. = Gedränge, Menschenmenge; H. u.]:geheime Planung eines Anschlags gegen eine Regierung, auch eine Privatperson:ein K. aufdecken, durchschauen;mit im K. stehen, sein;☆ ein K. schmieden (heimlich gemeinsam einen Anschlag vorbereiten).* * *
Komplọtt[französisch, ursprünglich »Gedränge«] das, -(e)s/-e, Verabredung zu einer gemeinsamen (strafbaren) Handlung, Verschwörung. Nach § 30 Absatz 2 StGB macht sich strafbar, wer ein Verbrechen verabredet, sich zur Begehung eines solchen bereit erklärt oder das Anerbieten eines anderen zur Begehung eines Verbrechens annimmt (kriminelle Vereinigungen). - Das österreichische StGB bestraft das »verbrecherische Komplott« bei zahlreichen schweren Delikten (§ 277 StGB) sowie speziell die Verabredung eines Hochverrats (§ 244 StGB). Das schweizerische StGB bestraft das Komplott zur Begehung von Delikten gegen den Staat (Art. 275ter).* * *
Kom|plọtt, das, ugs. auch: der; -[e]s, -e [frz. complot, urspr. = Gedränge, Menschenmenge; H. u.]: geheime Planung eines Anschlags gegen eine Regierung, auch eine Privatperson: ein K. aufdecken, durchschauen; es braucht dazu ... nicht den K. von Superfirmenchefs und Monopolen (Pilgrim, Mensch 78); mit im K. stehen, sein; *ein K. schmieden (heimlich gemeinsam einen Anschlag vorbereiten).
Universal-Lexikon. 2012.